Der Kampf um das Wahlrecht
von Andreas Wehr
Der Marxismus Domenico Losurdos - Über den Zusammenhang seines Denkens (Teil 17)
Losurdos 1993 veröffentlichte Buch „Democrazia o bonapartismo. Trionfo e decandeza del suffragio universale“, auf Deutsch erschien es erst 15 Jahre später unter dem Titel „Demokratie oder Bonapartismus. Triumph und Niedergang des allgemeinen Wahlrechts“ [1], stellt eine historische Rekonstruktion des Kampfes um die Emanzipation der Unterdrückten dar. Gezeigt wird wie in der Geschichte Phasen der Emanzipation von solchen der De-Emanzipation abgelöst werden, worauf regelmäßig erneut ein Aufschwung der Kämpfe um Befreiung folgt. Nach Karl Marx sind dabei bekanntlich Revolutionen die „Lokomotiven der Geschichte“, hier vor allem die französische 1789-92 sowie die Oktoberrevolution 1917. Emanzipationsschübe gehen aber auch von der Julirevolution 1830, der europaweiten Erhebung von 1848 und vom Sieg über den Faschismus 1945 aus.
Losurdo zeigt wie groß die Widerstände sind, die den immer wieder neuen Anläufen zur Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts und der Schaffung einer substanziellen Demokratie entgegenstehen. Das Buch „Demokratie oder Bonapartismus“ ist neben seinem 2005 auf Italienisch veröffentlichte Werk „Freiheit als Privileg“ das vielleicht wichtigste Buch, um den Zusammenhang der Gedanken Domenico Losurdos verstehen zu können.
Im Werk nimmt der Kampf um das Wahlrecht eine zentrale Stellung ein, handelt es sich doch dabei um einen „Prozess, in dem die subalternen Klassen die Anerkennung ihrer vollen Menschenwürde fordern.“ [2] Sie „beruht auf dem Grundsatz, dass jedes Individuum als Inhaber unveräußerlicher Rechte zu betrachten ist, unabhängig von Rasse, Zensus und Geschlecht, verlangt wird daher die Überwindung der drei großen – nämlich der rassischen, zensusbedingten und sexuellen Diskriminierungen (…)“. [3] Im Prozess des Wechsels von Emanzipation und De-Emanzipation bleibt daher „Freiheit ein ständiger Kampf“. [4]
Vorgestellt werden sowohl Kontinuitäten als auch Wandlungen in der Argumentation der Gegner der Emanzipation. Es entsteht so eine Geistesgeschichte des Kampfes Liberaler gegen das allgemeine Wahlrecht, beginnend mit Adam Smith über John Stuart Mill, Edmund Burke und Benjamin Constant, die alle in ihren Schriften die sozialrevolutionären Gedanken der französischen Revolution angreifen, bis hin zu Joseph Schumpeter, Ludwig von Mises und Friedrich Hajek, die ihre Lebensaufgabe in der Zurückdrängung der mit den Revolutionen 1917/18 erreichten Errungenschaften sehen. Berichtet wird über die wechselvolle Geschichte der Emanzipation sowie der De-Emanzipation. Einen solch umfassenden Überblick, wie ihn Losurdos Werk bietet, erhält man woanders kaum. Die meisten Darstellungen liberalen bzw. neoliberalen Denkens beschäftigen sich dagegen nur mit eng begrenzten historischen Abschnitten der Geschichte.
Die Weltsicht der liberalen Vordenker geht aus von der „These (…) einer spontanen Reifung des liberalen Denkens, das sich fortschreitend einer immer weiteren Ausdehnung des Wahlrechtes öffnet.“ [5] Losurdo widerspricht dem entschieden: „Aber die These der Apologeten der liberalen Tradition stellt sich nicht nur deshalb als unhaltbar heraus, weil sie über die gigantischen politischen und gesellschaftlichen Kämpfe hinweggeht, die von den Volksmassen in Gang gebracht wurden, welche von den politischen Rechten ausgeschlossen waren; unhaltbar ist sie vielmehr auch deswegen, weil sie dem historischen Prozess der Erringung und Ausweitung des Wahlrechtes einen linearen Charakter zuschreibt, der der Wirklichkeit ganz und gar nicht entspricht.“ [6]
Bereits „die erste Wahlrechtsreform, die vom liberalen England verwirklicht wurde, nämlich jene, welche die konstituierenden Elemente des modernen repräsentativen Regimes einzuführen beginnt, weist widersprüchliche Charakteristika auf“. [7] Losurdo zitiert hierzu Albert F. Pollard aus dessen Werk „The Evolution of Parliament“: „'Die Wahl in vielen Wahlkreisen war demokratisch, demokratischer als nach 1832, und wenn das Große Reformgesetz viele Missstände linderte und einige Anomalien wegfegte, so nahm es andererseits vielen armen Wählern die politischen Rechte und schuf eine Unzufriedenheit, aus der sich die chartistische Bewegung nährte.' Wir haben hier eine Verknüpfung von Emanzipation und De-Emanzipation vor uns.“ [8] Nach John Foster besaß Großbritannien – das vorgebliche Mutterland der Demokratie - in den 1900ern „ein vordemokratisches Wahlsystem. Ungefähr ein Drittel der Lohnabhängigen hatte Stimmrecht, während zwei Drittel disqualifiziert waren. Immobilienbesitzer dagegen waren in der Lage, durch das Pluralwahlsystem mehrfach abzustimmen. Erstens in Bezug auf Eigentum in mehr als einem Wahlbezirk und zweitens, falls sie im Besitz eines Universitätsabschlusses waren, durch die Möglichkeit, zusätzliche Parlamentsabgeordnete zu wählen, die Universitäten repräsentierten. Großbritanniens Position in der Rangliste von Ländern, die zur Demokratie übergegangen sind, ist daher – nicht verwunderlich – ganz unten.“ [9] Losurdo zitiert dazu Lenins Aussage, wonach „das Wahlrecht in England 'immer noch beschränkt genug (sei), um die eigentliche proletarische Unterschicht fernzuhalten'“. [10]
Selbst das Deutsche Reich wurde von Foster besser als Großbritannien bewertet. Für die Wahl des deutschen Reichstags galt, dass er auf der Basis eines allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts bestimmt wurde. Allerdings waren nur Männer wahlberechtigt. Im Gegensatz stand das Wahlrecht für das preußische Abgeordnetenhaus. Das dort angewandte Dreiklassenwahlrecht begünstigte die Grundbesitzer und Wohlhabenden. Nach dem Historiker Christopher Clark war so „ein Übergewicht der konservativen und rechtsliberalen Kräfte garantiert. Während die Mitglieder des nationalen Parlaments über direkte und geheime Wahlen bestimmt wurden, ergab sich die Zusammensetzung des preußischen Landtags über ein System öffentlicher Wahlen und indirekten Stimmrechts (Wähler wählten ein Gremium aus Repräsentanten, das wiederum die Abgeordneten bestimmte)“. [11] Das Übergewicht der Konservativen wurde „durch das preußische Herrenhaus noch verstärkt, die konservativere Kammer im Landtag, in dem Erbadlige und Vertreter der Grundbesitzer neben Delegierten aus den Städten, dem Klerus und den Universitäten saßen, die ex officio berufen wurden“. [12] Bemerkenswert, dass dieses Herrenhaus unter dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. nach dem Vorbild des britischen House of Lord geschaffen wurde „mit dem ausdrücklichen Ziel, das ständische Element in der neuen Verfassung zu stärken“.[13] Erst nach der deutschen Novemberrevolution 1918 wurde auch in Preußen das allgemeine und gleiche Wahlrecht eingeführt. Auch die Frauen erhielten nun Stimmrecht.
Was Frankreich betrifft, so ist eine restriktive Entwicklung zu beobachten: „Nach 1789 führt die liberale Bourgeoisie eine zensusbedingte Diskriminierung ein, die schroffer ist als jene, die zum Zeitpunkt der Wahlen zu den Generalständen bestand. (…) Die weitere historische Entwicklung sieht in gedrängter Folge Forderungen und Maßnahmen der Emanzipation sich abwechseln mit Versuchen und Maßnahmen der De-Emanzipation. Der Tag des 10. August 1792 setzt ein fast allgemeines männliches Wahlrecht durch, das in der weiteren Folge vom Thermidor abgeschafft wird. Entsprechendes geschieht nach der Revolution von 1848, die das allgemeine (männliche) Wahlrecht festlegt. Aber da, im Mai 1850, zögert die liberale Bourgeoisie nicht, die Verfassung mit Füßen zu treten, auf die sie zwei Jahre zuvor geschworen hatte. Diese legte fest (…): 'Wähler sind ohne Zensusvoraussetzung alle Franzosen, die über 21 Jahre alt sind und die bürgerlichen und politischen Rechte genießen'. Und dennoch wird in einer Art von 'parlamentarischem Staatsstreich' all jenen die eben erst gewonnene politische Emanzipation genommen, die auf der Suche nach Arbeit zu ständigen Ortswechseln gezwungen sind und deshalb keine Bescheinigung über einen festen Wohnsitz vorlegen können'. Auf diese Weise werden 'drei Millionen von neuneinhalb Millionen Wählern' ausgeschlossen. De-Emanzipiert wird die 'gemeine Menge, die der politischen Rechte nicht würdig ist; das ist zumindest die Meinung von Thiers (…). Um die Zustimmung des Volkes zu gewinnen, führt Louis Napoleon das allgemeine männliche Wahlrecht wieder ein, wenngleich er es dabei von oben im Rahmen eines Regimes lenkt (…). [14]
Der Aufschwung der Emanzipationsbewegung im 20. Jahrhundert
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und den darauf folgenden Revolutionen in mehreren europäischen Ländern, wobei die russische Oktoberrevolution in ihrer Bedeutung alle anderen überragt, kommt es zur Durchsetzung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts in Deutschland, Österreich und weiteren europäischen Ländern, wobei das Stimmrecht für Frauen oft erst sehr viel später erkämpft werden konnte. Einmal mehr ging dabei das revolutionäre Russland voran. Es war eines der ersten Länder, „welches den Frauen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht zubilligte. (…) Nur in dem damals mit einem besonderen Status zum Russischen Reich gehörende Finnland wurde es früher, im Jahr 1906, eingeführt. In Deutschland erhielten die Frauen mit der Novemberrevolution, und damit ein Jahr nach der Oktoberrevolution, diese politischen Rechte. Noch später kamen die Vereinigten Staaten dazu. Für Länder wie Italien und Frankreich gilt, dass dort das Wahlrecht für Frauen sogar erst nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde, nach der Resistenza, nach dem Widerstandskampf gegen den Faschismus, also nach einem Kampf, in dem die Kommunisten natürlich eine wichtige Rolle gespielt haben.“ [15]
Der weltweite Aufschwung der Emanzipation setzt sich nach dem Sieg der antifaschistischen Kräfte im Zweiten Weltkrieg mit erneuerter Kraft fort und findet seinen Ausdruck in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wird: „Es ist der Zeitpunkt, zu dem die Emanzipationsbewegung des zwanzigsten Jahrhunderts ihren Gipfel erreicht, nachdem das Hindernis des Faschismus bezwungen war.“ [16] Losurdo zieht das Resümee: „Der Zweite Weltkrieg endet mit einer neuen Expansion der Demokratie, und das nicht nur durch den Zusammenbruch der faschistischen Diktaturen: Es triumphiert das Frauenwahlrecht in Ländern wie Italien und Frankreich; mit dem Verschwinden der letzten Spuren von Mehrfachstimmrecht behaupten sich auch in England mit Macht das allgemeine und gleiche Wahlrecht und das Prinzip 'ein Kopf, eine Stimme'; in den Vereinigten Staaten beginnt man damit, die Diskriminierungen der Schwarzen und der armen Weißen neu zur Diskussion zu stellen, die von der Bewegung der Emanzipationsgegner, die sich am Ende des neunzehnten Jahrhunderts entwickelt hatte, eingeführt worden waren. In Italien führt die Rückkehr zum Verhältniswahlrecht zu einer weitergehenden Demokratisierung von Wahl- und politischem System und versperrt den Versuchen den Weg, zum Regime der Notabeln wie vor dem ersten Weltkrieg und der Oktoberrevolution zurückzukehren. Man erlebt nicht nur die allseitige Verbreitung der politischen Rechte, sondern es wird diesen Rechten auch ein materieller Gehalt zugewiesen.“ [17]
Losurdo benennt drei Etappen der Erringung des allgemeinen Wahlrechts: „Wenn man genau hinsieht, gibt es tatsächlich drei fundamentale Etappen, die die Erringung des egalitären allgemeinen Wahlrechtes kennzeichnen: 10. August 1792, Februarrevolution 1848, die revolutionären Erschütterungen im Russland des Jahres 1917. Diese drei Daten haben alle nichts zu tun mit der liberalen Tradition, welche auf sie vielmehr mit Misstrauen oder mit offener Feindseligkeit blickt.“ [18]
Neue Einschränkungen des Wahlrechts
Diskriminierungen bei der Ausübung des Wahlrechts haben in den Ländern des liberalen Westens eine lange Tradition, sind weiterhin allgegenwärtig und nehmen in letzter Zeit sogar wieder zu. So kennt die Geschichte der USA die Praxis der Diskriminierung der Schwarzen, aber auch der Frauen, der Native Americans, Häftlingen – auch ehemaligen - und immer wieder auch bestimmter Gruppen von Einwanderern. In seinem Buch „Die Unvereinigten Staaten. Das politische System der USA und die Zukunft der Demokratie“ schildert Stephan Bierling einen anschaulichen Fall der Wahldiskriminierung aus dem Jahr 1960, also aus einer Zeit in der die USA in der Bundesrepublik Deutschland als Verkörperung der Demokratie schlechthin angesehen wurden: „Clarence Gaskin, einem schwarzen Wähler in Georgia, (wurde) im Wahlbüro ein Glas Mais, eine Gurke, eine Wassermelone und ein Stück Seife vorgelegt. Um abstimmen zu dürfen, beschied man ihn, müsse er folgende Fragen richtig beantworten: 'Wie viele Maiskörner sind in dem Glas? Wie viele Beulen hat die Gurke? Wie viele Kerne hat die Wassermelone? Und wie viele Seifenblasen sind in dem Seifenstück?' Da es darauf keine richtige Antwort gab, wie der Wahlhelfer gegenüber Gaskins eingestand, konnte dieser nicht wählen. Erst der Voting-Rights-Act von 1965 verbot jedwede Beschränkung der Stimmabgabe.“ [19]
Frauen hatten in den USA 1920 das Wahlrecht erhalten. Native Americans blieben hingegen weiter ohne Stimmrecht, da sie in ihrem Land, das sie seit Urzeiten bewohnen, lange keine Staatsbürger waren. Erst 1924 wurde ihnen die Bürgerschaft zugestanden. In einigen Bundesstaaten war das sogar erst nach dem Zweiten Weltkrieg der Fall. „Chinesischstämmige Einwohner und Personen mit anderer asiatischer Herkunft bekamen 1943 beziehungsweise 1952 Bürger- und Wahlrecht.“ [20] In 48 der 50 Bundesstaaten haben Häftlinge bis heute kein Wahlrecht. 2022 „durften deshalb 4,6 Millionen Personen und damit 2 Prozent der Amerikaner über 18 nicht an den Zwischenwahlen teilnehmen“. [21] Auch aufgrund dieser vielfältigen Diskriminierungen liegt die Wahlbeteiligung regelmäßig bei nur etwa 50 Prozent, so niedrig wie in kaum einem anderen Land des Westens.
Besonders komplex und mühsam entwickelte sich der Status der Immigranten in den USA: „Der Naturalization Act von 1798, (…) bewirkt in der Praxis eine De-Emanzipation dadurch, dass er zahlreichen Immigranten die Staatsangehörigkeit verweigert, auf die sie bis zu diesem Zeitpunkt ein Recht hatten. (…) Nach und nach kommen die Einwanderer in den Genuss des allgemeinen Emanzipationsprozesses, der sich im Jahrzehnt nach dem Sezessionskrieg vollzieht und den Anschein erweckt, er wolle jede politische Diskriminierung ausschalten. In einigen Staaten 'können' die Einwanderer, auch ohne dass sie die Staatsbürgerschaft formell erlangt haben, 'wählen, vorausgesetzt dass sie seit mehreren Jahren ansässig sind und bzw. oder die Absicht offenkundig gemacht haben, ihre Naturalisierung zu beantragen'. Zur Zeit der größten Ausdehnung des Bürgerrechtes haben die Eingewanderten das Wahlrecht in der Mehrzahl der Staaten (22 von 37). Ab 1875 jedoch setzt der Prozess der De-Emanzipation ein: Im Jahre 1900 beträgt die Zahl der Staaten, die dieses Recht zugestehen, nur noch 11; 1925 ist allein Arkansas übrig; 'im Jahre 1928 nimmt zum ersten Mal seit den Anfängen kein Nichtamerikaner mehr an einer Wahl teil, sei es auf Bundes-, Staats- oder lokaler Ebene'.“ [22]
Diskriminierungen treffen aber nicht nur ethnische Minderheiten und Einwanderer: „Maßnahmen zur De-Emanzipation werden auch die armen Weißen unterzogen, und zwar mittels der poll tax, das heißt der Wahlsteuer, und des literacy test, der den Grad der Alphabetisierung misst. Nicht selten wird die De-Emanzipation feierlich bekräftigt: 'Der größere Teil der Südstaaten und Oklahoma' schreiten zu einer Revision der Verfassung, aufgrund derer von den Wählern verlangt wird, 'lesen oder auch den Text der Verfassung erklären zu können'. Dies vor allem im Süden. Auf Bundesebene hingegen werden die registration laws erlassen, die den einzelnen Bürgern die Pflicht auferlegen, für die eigene Registrierung in den Wählerlisten zu sorgen, und die diese Pflicht immer komplizierter und schwieriger machen mit dem Ergebnis (und in der Absicht), die ärmeren Klassen hinsichtlich der Teilnahme zu entmutigen. Und tatsächlich vollzieht sich ein senkrechter Absturz. Das Jahr 1896, das Jahr der endgültigen Niederlage der 'Populists', zugleich das Jahr der Beschleunigung des reaktionären Prozesses, der von den herrschenden, noch zutiefst erschrockenen Klassen in Gang gesetzt wird, bezeichnet eine Wende, die man geradezu als eine 'Konterrevolution', wenngleich eine mit friedlichen Mitteln, bezeichnen kann.“ [23]
Weitreichende Ausschlussklauseln bei Wahlen existieren aber auch in anderen Ländern des liberalen Westens. So können zwar innerhalb der Europäischen Union Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten im Rahmen der Unionsbürgerschaft in den Ländern wählen, in denen sie sich dauerhaft aufhalten, dies gilt zumindest für die Wahlen zum Europäischen Parlament und zu kommunalen Vertretungen, nicht aber solche Ausländer, die als Nicht-EU Bürger nur über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, selbst wenn sie schon seit Jahrzehnten im Gastland leben und dort vollständig integriert sind. Initiativen ihnen zumindest das kommunale Wahlrecht nach einer Mindestaufenthaltsdauer zu geben, sind in der Bundesrepublik und in anderen Ländern der EU sämtlich gescheitert. So ergibt sich die paradoxe Situation, dass etwa eine Finne, der bei einer internationalen Organisation in Paris arbeitet und als Fremdsprache nur Englisch aber nicht Französisch spricht, an Kommunalwahlen dort teilnehmen kann, nicht aber der französischsprachige Algerier, der mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sogar in einer Partei engagiert sein kann, Steuern und Sozialabgaben zahlt, und dem daher die Verhältnisse in seiner Region bestens vertraut sind. Auf diese Weise wird einem erheblichen Teil der Arbeiterklasse in der Europäischen Union das Wahlrecht und damit jede Mitbestimmungsmöglichkeit – selbst auf der untersten, der kommunalen Ebene - vorenthalten.
In seinem Buch „Wenn die Linke fehlt… Gesellschaft des Spektakels, Krise, Krieg“ kommt Losurdo zum Ergebnis: „Auf alle Fälle fehlt aber insgesamt eine adäquate Antwort auf die aktuellen De-Emanzipationsprozesse und auf die großen Gefahren, die sich am Horizont abzeichnen.“ Und er fragt: „Wie ist in den USA und in Europa die Abwesenheit einer sich auf der Höhe der Zeit befindlichen Linken zu erklären?“ [24]
[1] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus. Triumph und Niedergang des allgemeinen Wahlrechts, Köln 2008
[2] Domenico Losurdo, Das 20. Jahrhundert begreifen, Köln 2013, S. 34
[3] Domenico Losurdo, Das 20. Jahrhundert begreifen, a.a.O., S. 34 f.
[4] Angela Davis, Freiheit ist ein ständiger Kampf, Münster 2016
[5] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus, a.a.O., S. 44
[6] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus, a.a.O., S. 44 f.
[7] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus, a.a.O., S. 45
[8] Ebenda
[9] John Foster, Bürgerliche Demokratie in Großbritannien, in: Topos. Internationale Beiträge zur dialektischen Theorie, Nr. 24, Napoli November 2005, S.36
[10] Domenico Losurdo, Das 20. Jahrhundert begreifen, a.a.O., S. 30
[11] Christopher Clark, Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600 – 1947, München 2008, S. 639
[12] Christopher Clark, Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600 – 1947, a.a.O., S. 640
[13] Ebenda
[14] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus, a.a.O., S. 45 f.
[15] Domenico Losurdo, Über Staat und Demokratie, Kommunismus und Geschichte, in: Zeitschrift Marxistische Erneuerung Z., Nr. 70, Juni 2007, S. 73
[16] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus, a.a.O., S.298
[17] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus, a.a.O., S. 297 f.
[18] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus, a.a.O., S. 64
[19] Stephan Bierling, Die Unvereinigten Staaten. Das politische System der USA und die Zukunft der Demokratie, München 2024, S. 104
[20] Stephan Bierling, Die Unvereinigten Staaten, a.a.O, S. 105
[21] Stephan Bierling, Die Unvereinigten Staaten, a.a.O, S. 105 f.
[22] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus, a.a.O., S. 48
[23] Domenico Losurdo, Demokratie oder Bonapartismus, a.a.O., S. 48 f.
[24] Domenico Losurdo, Wenn die Linke fehlt…Gesellschaft des Spektakels, Krise, Krieg, Köln 2017, S. 65