Referent: Heinrich Bücker

Meinungsfreiheit verteidigen! Gegen die Kriminalisierung antimilitaristischer Politik!

Abendveranstaltung , 19:00–21:00 Uhr

Vor wenigen Wochen erhielt der Berliner Friedensaktivist Heinrich Bücker einen Strafbefehl. Ihm wird vorgeworfen, in einer Rede zum 81. Jahrestags des faschistischen Überfalls auf die Sowjetunion gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben.

Kriminalisiert wird, wer die historische Entwicklung zum heutigen Konflikt aufzeigt, deren Wurzeln schon im Raub- und Vernichtungskrieg Nazi-Deutschlands gegen die UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen Besatzern liegen. Kriminalisiert wird, wer den Einfluss der Nachfolgeformationen dieser Nazi-Kollaborateure auf die heutige Politik der ukrainischen Regierung benennt und sich mit den Beweggründen Russlands zur militärischen Intervention befasst. Durch die Erweiterung des Strafrechts mit der neuen Fassung des §130 StGB wird die Gesinnungsjustiz verschärft.

Am Freitag, dem 2. Juni 2023, 19.00 Uhr, wollen wir mit Heinrich Bücker über die versuchte Kriminalisierung antimiltaristischer Politik diskutieren. Ort: MEZ, Spielhagenstraße 13, 10585 Berlin-Charlottenburg, nahe U-Bhf. Bismarckstraße (U2 und U7) und Bus 109.

Kostenbeitrag: 3 Euro

Heinrich Bücker

Selbständiger Gastronom

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